Unsere Gesundheitsvorsorge
Damit wir gesund durch das Schuljahr kommen,
haben wir uns viel einfallen lassen.
Gemäß den aktuellen Vorgaben aus dem Bildungsministerium setzen wir als Schule folgende Maßnahmen und Richtlinien:
Hausgemeinschaft Klasse:
Eine Klasse ist als Hausgemeinschaft anzusehen. Die internen Kontakte dominieren, die Außenkontakte sollen minimiert werde.
Damit das funktioniert, versuchen wir klassengemischte Gruppen zu vermeiden.
Die Klasse soll so konstant wie möglich im selben Gruppenverband verbleiben.
Mund-Nasen-Schutz:
Jedes Kind muss einen Mund-Nasen-Schutz mithaben.
Im Schulgebäude muss dieser verwendet werden, in der Klasse kann er abgenommen werden.
Pausenregelung:
Die Kinder bleiben in den Pausen in den jeweiligen Klassenverbänden.
Die Klassen werden nicht gemischt. Es gibt unterschiedliche Bereiche für die Klassen.
Toilettengänge sollen mit Mundschutz und während des Unterrichts stattfinden.
Lüften:
In den Klassen wird gründlich gelüftet.
Die Kinder brauchen daher immer auch wärmere Kleidung,
damit sie sich beim Lüften nicht verkühlen.
Schulfremde Personen, Eltern:
Es ist nur nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung mit dem Lehrer/ der Lehrerin oder der Direktorin möglich, das Schulgebäude zu betreten.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss dabei getragen werden.
Hygienekonzept:
Ein umfassender Reinigungs- und Desinfektionsplan wurde erarbeitet.
Nur gesunde Kinder sollen in die Schule kommen.
Krankheitssymptome:
Beobachten Sie ihr Kind genau!
Zeigt ihr Kind Symptome eines Infekts, wie Husten, Halsweh, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmack- bzw. Geruchssinns,
sollte vor dem Schulbesuch die Körpertemperatur gemessen werden.
Ab 37,5 Grad ist definitiv von einem Schulbesuch abzusehen.
Im Zweifelsfall sollte das Kind lieber zu Hause bleiben.
Bei Verdachtsfällen wird der betroffene Schüler/in in einem Extrazimmer beaufsichtigt,
die Schulleitung informiert, der Schularzt bzw. die Gesundheitsbehörde und die Erziehungsberechtigten verständigt.
COVID 19 ist eine anzeigepflichtige Krankheit.
Zu Hause erkrankte Schüler/innen, bei denen eine COVID 19 Infektion nicht ausgeschlossen werden kann,
müssen dies unverzüglich der Schulleitung und der Gesundheitsbehörde melden.
Unterstützung durch die Eltern:
All diese Maßnahmen greifen am besten,
wenn Sie und Ihr Kind auch zu Hause und im privaten Rahmen möglichst darauf bedacht sind,
gesund zu bleiben.
Schauen Sie immer auf ausreichend Abstand und gute Handhygiene!
Achten Sie darauf, dass Ihr Kind immer mit einem sauberen Mund-Nasen-Schutz ausgestattet ist!
Erklären Sie Ihrem Kind immer wieder, wie dieser richtig zu tragen ist.
Geben Sie Ihrem Kind bitte auch immer einen Reserve-MNS mit!
Welche Regeln gelten wo?
GEMEINSAM SCHAFFEN WIR DAS!!!
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- Veröffentlicht: 25.09.2020
- Geschrieben von Elisabeth Keller